Die rechtliche Betreuung ersetzt und erweitert die frühere Vormundschaft über Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft. Das Betreuungsgesetz versteht unter Betreuung die rechtliche Vertretung und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu geben.
Gern stehen wir Ihnen auch bei der Erstellung einer komplexen General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zur Seite.