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Neben der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen übernehmen wir auch die Pflichtverteidigung (so genannte notwendige Verteidigung) in allgemeinen Strafsachen. Wir verteidigen Sie bereits vom Beginn eines Ermittlungsverfahrens an. Sofern bereits eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, wie zum Beispiel die Untersuchungshaft, angeordnet wurde, veranlassen wir deren rechtliche Überprüfung und wirken auf deren Aufhebung hin. Wir unterstützen Sie auch bei der Abwehr von Durchsuchungsbeschlüssen.
Zur Sicherung eines fairen Verfahrens (fair trial) ist die Verteidigung im Hinblick auf die Verfahrensdurchführung für den Beschuldigten von immenser Bedeutung. Es steht dem Beschuldigten grundsätzlich frei, sich zur Sache zu äußern. Frühzeitig fordern wir Akteneinsicht, um Verteidigungsstrategien mit Ihnen zu entwickeln und gegebenenfalls Beweisanträge zu stellen. Wir überprüfen das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und die Entscheidungen des Gerichts auf Formfehler, die wir im Verfahren rügen.
Die Hauptverhandlung stellt sowohl an den Angeklagten wegen der damit verbundenen psychischen Beanspruchung als auch an den Verteidiger erhöhte Anforderungen im Hinblick auf die Vorbereitung und das eigene Einlassungsverhalten. Dieser letzte persönliche Eindruck des Gerichts fließt unmittelbar in die Urteilsfindung ein und hat daher eine herausragende Stellung im gesamten Verfahren. Nicht selten können bestimmte Verhaltensweisen (Reue, Uneinsichtigkeit, Leugnen, Schweigen) die Hauptverhandlung in ihrem Verlauf prägen, ein Umstand, der bewusst genutzt, daher auch Urteilsrelevanz erlangen kann.
Neben der Wahrnehmung der Verteidigerrolle im Ermittlungs- und Hauptverfahren, die nach unserer Einschätzung die Rechtstaatlichkeit eines Strafverfahrens gewährleistet, stellen wir unsere Fachkompetenz in den Dienst des Opferschutzes.
Im Rahmen des Nebenklageverfahrens ermöglichen wir Ihnen als Opfer eines strafrechtlich relevanten Ereignisses die effektive Mitwirkung am Strafverfahren. Wir klären Sie über die Möglichkeiten der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Rahmen des so genannten Adhäsionsverfahrens auf und setzen Ihre sonstigen Schutz- und Mitwirkungsrechte als Opfer durch.
Wir beraten und vertreten Sie zum Beispiel
- im Rahmen des Opferschutzes (Adhäsionsverfahren, Nebenklageverfahren, Zeugenbeistand etc.);
- in Bußgeldverfahren;
- in Strafbefehlsverfahren;
- in Haftprüfungsverfahren;
- in Jugendstrafverfahren und
- in Strafverfahren.
Wir beraten Sie in jedem Verfahrensstadium und klären Sie über die Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung des Verfahrens (z. B. Einstellung, Einstellung gegen Auflage) sowie über die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln (z. B. Berufung und Revision) auf. Schließlich besprechen wir gern mit Ihnen im Rahmen der Erstberatung die Besonderheiten der gesetzlichen Kostenregelung in Strafsachen und im Opferschutz.
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